Rechtsstreit um "Die unendliche Geschichte": Sieg für die Erben von Michael Ende

21.03.2019

Das letzte Kapitel in einem Rechtsstreit um den Jugendbuchklassiker "Die unendliche Geschichte" ist vollendet. Im Prozess um Vermarktungsrechte entschied das OLG München am Donnerstag im Sinne der Erben des Erfolgsautors Michael Ende.

Im Streit um den Jugendbuchklassiker "die unendliche Geschichte" ging es um Merchandising-Rechte an Michael Endes literarischem Werk. Ein Anwalt und dessen Sohn behaupteten, der Autor habe dem Anwalt für die Vermittlung der Rechte an dem gleichnamigen Film aus dem Jahr 1984 umfassende Vermarktungsrechte auf Lebenszeit versprochen. Der Nachlassverwalter und die Erben von Ende sahen das jedoch anders. Niemals seien solche Rechte zugesichert worden - weder für das Buch noch für den Film.

Das schien die Richter am Oberlandesgericht München (OLG) zu überzeugen. Sie gaben den Erben auf ganzer Linie Recht und wiesen die Klage des Anwaltes ab (Urt. v. 21.03.2019, Az. AZ 29 U 2105/18). In der mündlichen Verhandlung hatte das Gericht bereits angedeutet, dass der klagende Anwalt kaum Chancen habe. Dennoch regte der Vorsitzende Richter zunächst einen Vergleich an. Dies kam für die beklagten Erben aber nicht in Frage.

Eine Revision ließ das OLG nicht zu. Der Anwalt und sein Sohn können dagegen noch mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorgehen.

dpa/tik/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Rechtsstreit um "Die unendliche Geschichte": . In: Legal Tribune Online, 21.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34523 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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