Das OLG Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts beim BGH gegen den 25-jährigen Hussam S. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Ihm wird Unterstützung ausländischer terroristischen Vereinigungen in sieben Fällen und Werben um Mitglieder oder Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen in insgesamt 78 Fällen vorgeworfen.
Der Angeklagte ist in Syrien geboren, Staatenloser palästinensischer Volkszugehörigkeit und lebt seit 1990 in Deutschland. Zuletzt war er Student und wohnte in Montabaur. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz (OLG) plant, die Hauptverhandlung Anfang November zu beginnen (Az. 2 StE 8/11-1). Seit dem 4. Juli 2010 befindet sich der Angeklagte in Untersuchungshaft.
Nach der Anklageschrift des Generalbundesanwalts habe der Angeschuldigte von September 2007 bis Dezember 2009 in den Internetforen der Globalen Islamischen Medienfront, des Al-Ansar Media Battalion und des Ansar Al-Dschihad-Netzwerks jihadistische Audio-, Video- und Textbeiträge verbreitet.
Er habe darin terroristische Anschläge, das Märtyrertum und die Mudschaheddin verherrlicht. In sieben Fällen habe er Videos von Enthauptungen und Anschlägen veröffentlicht, um Propaganda für den militanten Jihad der ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat Irak und Ansar Al Islam zu betreiben.
Mit 78 weiteren Forenbeiträgen habe er dafür geworben, sich am gewaltsamen Jihad von Al Qaida, Al Qaida im Zweistromland/Islamischer Staat Irak, der Islamischen Jihad Union und der Islamischen Bewegung Usbekistan zu beteiligen.
ssc/LTO-Redaktion
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OLG Koblenz: . In: Legal Tribune Online, 23.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4092 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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