Ab sofort können Parteien auch in familienrechtlichen Streitigkeiten versuchen, ihren Konflikt unter Einschaltung eines speziell ausgebildeten richterlichen Mediators einvernehmlich zu lösen.
Nachdem die Parteien diesen alternativen Weg der Streitbeilegung bereits in Zivilverfahren beim Oberlandesgericht (OLG) Hamm wählen können, besteht nunmehr die Möglichkeit, richterliche Mediation auch in Familiensachen zu erproben. Pilotgerichte sind neben dem OLG Hamm die Amtsgerichte Bielefeld und Minden sowie die zu dem Landgericht Mönchengladbach gehörenden Amtsgerichte.
Beim OLG Hamm stehen 18 Richterinnen und Richter als Vermittler für vertrauliche Mediationsgespräche bereit. In diesen Gesprächen können die Parteien gemeinsam Lösungen für ihren Streit erarbeiten und ihren Konflikt in Anwesenheit ihrer Vertreter beilegen.
age/LTO-Redaktion
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OLG Hamm: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3170 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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