Ein Musiklehrer aus Essen küsste eine Musikschülerin gegen ihren Willen. Eine Nötigung, entschied das OLG Hamm. Wie am Donnerstag bekannt wurde, verurteilte es den Musiklehrer zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro.
Der 49-jährige Angeklagte war der Musiklehrer der Geschädigten. Seine verbalen Annäherungsversuche wies die Musikschülerin zurück. Als sie ihm während des Musikunterrichts frontal gegenüberstand, zog der Angeklagte sie so zu sich hin, dass sie ihm nicht mehr ausweichen konnte, und küsste sie auf den Mund.
In dem Strafverfahren hat sich der Angeklagte unter anderem damit verteidigt, dass er keine Gewalt ausgeübt und die Geschädigte während des Küssens nicht festgehalten habe. Nach dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat der Angeklagte schon Gewalt ausgeübt, indem er die Musikschülerin an sich heranzogen hat. Darauf, ob er die Geschädigte während des Kusses noch weiter festgehalten habe, komme es nicht an. Denn bereits mit dem Kuss habe er die Nötigung vollendet (Beschl. v. 26.02.2013, Az. III-5 RVs 6/13).
hog/LTO-Redaktion
OLG Hamm verurteilt Musiklehrer: . In: Legal Tribune Online, 14.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8332 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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