Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das OLG Hamm verwarf am Donnerstag die Haftbeschwerde des 61-jährigen als unbegründet. Es bestehe nach wie vor Fluchtgefahr, entschied der 5. Strafsenat.
Als Begründung nannte das Gericht zudem die gegen den Manager verhängte Höhe der Freiheitsstrafe von drei Jahren, aber auch die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen gegen Middelhoff und die von Gläubigern gegen ihn erhobenen Millionenforderungen. Insbesondere die zivilrechtlichen Forderungen erhöhten nach Ansicht des Gerichts die Fluchtgefahr. Schließlich habe Middelhoff selbst eingeräumt, dass er keine Chance sehe, sich in Deutschland oder im europäischen Ausland eine neue wirtschaftliche Existenz aufzubauen. Zuvor hatte bereits das Landgericht (LG) Essen einen entsprechenden Antrag abgelehnt.
Zudem wies das Oberlandesgericht (OLG) Hamm darauf hin, dass Middelhoff nach seiner Festnahme geschäftliche Kontakte außerhalb Europas sowie die Existenz eines zweiten Reisepasses mit einem gültigen Visum für die Volksrepublik China verschwiegen habe. Der weitere Vollzug der Untersuchungshaft sei auch nicht unverhältnismäßig, da keine milderen Mittel zu Verfügung stünden (Beschl. v. 18.12.2014, Az. 5 Ws 442/14).
Der frühere Chef des inzwischen pleitegegangenen Karstadt Mutterkonzerns Arcandor war am 14. November vom Essener LG wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt und noch im Gerichtssaal verhaftet worden. Middelhoff hat allerdings Revision gegen das Strafurteil eingelegt. Es ist damit noch nicht rechtskräftig. Der Manager hat die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten.
Der Beschluss des OLG ist rechtskräftig.
dpa/age/LTO-Redaktion
OLG Hamm sieht Fluchtgefahr: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14162 (abgerufen am: 02.11.2024 )
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