OLG Hamm zur elterlichen Sorge: Kommunikationsprobleme muss man ertragen

21.01.2014

Sprechen Eltern nicht mehr miteinander, ist das kein Grund, die gemeinsame Sorge in eine Alleinsorge umzuwandeln. So entschied das OLG in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil. Im Mittelpunkt stehe nämlich das Kindeswohl und nicht der Ausgleich persönlicher Defizite.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm ist dem Wunsch einer geschiedenen Mutter nicht nachgekommen. Sie hatte sich für eine Alleinsorge eingesetzt, um sich unabhängig von ihrem Ex-Mann um ihre beiden Kinder kümmern zu können. Als Grund hierfür führte sie Kommunikationsprobleme an. Das reichte den Richtern jedoch nicht (Beschl. v. 23.07.2013, Az. 2 UF 39/13).

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Kindeswohl. Denn überwiegend um dieses gehe es hier. Die Alleinsorge könne dagegen nicht nur zum Ausgleich persönlicher Defizite beantragt werden.

Die Mutter hatte die Alleinsorge 2012 beantragt, nachdem die Eltern zuvor die elterliche Sorge noch gemeinsam ausgeübt hatten. Nach Problemen im Herbst 2012 hatte der Vater nach Angaben des Gerichts ein "übertriebenes Kontrollverhalten" zwar eingesehen, die Mutter verweigere jedoch den Kontakt. Nach wie vor sei den Parteien möglich, über wichtige Belange der Kinder gemeinsam zu entscheiden, fand das Gericht.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Hamm zur elterlichen Sorge: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10725 (abgerufen am: 19.11.2024 )

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