Schlechte Nachricht für unterhaltspflichtige Dienstwagenfahrer: Wer sein Fahrzeug auch privat nutzen darf, erhöht damit sein unterhaltspflichtiges Einkommen. Dies entschied das OLG Hamm per Beschluss.
Der Unterhaltsstreit zwischen zwei getrennt lebenden Eheleuten ist somit entschieden. Das unterhaltspflichtige Einkommen erhöhe sich um den Betrag ersparter eigener Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw, beschloss das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Beschl. v. 10.12.2013, Az. 2 UF 216/12). Der getrennt lebende Ehemann nutze den Pkw privat für das Abholen und Zurückbringen der gemeinsamen Tochter, so dass neben der beruflichen Nutzung eine anteilige Privatnutzung vorliege.
Dem Argument des Mannes, er habe keinen anzurechnenden Privatvorteil, weil er den Pkw privat nur für die Besuche seiner Tochter einsetze und private Fahrten im Übrigen mit seinem Motorrad erledige, folgte der 2. Senat für Familiensachen nicht. Einen geringeren Umfang der Privatnutzung im Verhältnis zur gesamten Nutzung habe er schließlich nicht dargelegt.
age/LTO-Redaktion
OLG Hamm zur Unterhaltspflicht: . In: Legal Tribune Online, 04.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11556 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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