Das OLG Hamburg hat dem Mobilfunkanbieter T-Mobile untersagt, weiter mit den Prädikaten "Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" aktuelle Mobilfunktarife zu bewerben.
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg hat laut heise online damit in einem Urteil (Az. 5 U 185/08) den Antrag von VoIP-Anbieter Sipgate im Berufungsverfahren bestätigt.
Der Zusatz "Freier Internetzugang mit unbegrenzter Datenflatrate" darf demnach nicht verwendet werden, "wenn Voice over IP (VoIP), Instant Messaging und IPVPN nicht Gegenstand des Vertrages sind und die Bandbreite des Internetzugangs ab einem bestimmten Datenvolumen beschränkt wird".
Bereits im Juli 2008 hatte der VoIP-Anbieter das Verbot irreführender Werbung vor dem Landgericht (LG) Hamburg durchgesetzt (Az. 315 O 360/08), gegen das T-Mobile erfolglos Widerspruch einlegte und daraufhin in Berufung ging.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung droht T-Mobile ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
OLG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1686 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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