Beim Abbau der Tore auf einem Fußballplatz ist ein 7-jähriges Kind schwer am Kopf verletzt worden und in der Folge verstorben. Der betreuende ehrenamtliche Fußballtrainer wurde daraufhin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Das OLG Hamburg verwies den Fall am Mittwoch zurück: Die Vorinstanz habe die Sorgfaltspflicht des Trainers nicht präzise genug bestimmt.
Vor dem Amtsgericht (AG) Hamburg-Harburg war ein Fußballtrainer des Sportvereins Dersimspor e. V. wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Der Mann hatte seine Jugendmannschaft angewiesen, die Tore nach der Trainingseinheit abzubauen. Die 12- bis 14-Jährigen machten sich ans Werk, während sich der Trainer im Geräteraum befand. Beim Abbau kam ein 7-Jähriger, der nicht zum Verein gehörte und lediglich auf dem Platz spielte, zu Tode.
Das Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg hob die Entscheidung auf mit der Begründung, dass das AG die Sorgfaltspflicht des Mannes nicht korrekt eingegrenzt habe. Es habe versäumt, wichtige Entscheidungskriterien wie beispielsweise die Verhaltensregeln der Sportverbände, die geistig-sittliche Reife der abbauenden Mannschaftsmitglieder sowie die zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Ebenso müsse man dem Angeklagten zugutehalten, dass Beschäftigungen im Ehrenamt für gewöhnlich eine dem Gemeinwohl dienen.
Ein neuer Termin nach der Rückverweisung ans AG Hamburg-Harburg ist noch nicht bekannt.
ms/LTO-Redaktion
OLG Hamburg zu Sorgfaltspflicht im Ehrenamt: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15469 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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