1975 stellte die US-amerikanische Psychologin Helen Schucman in ihrem Buch "A Course in Miracles" Texte vor, die ihr nach eigenen Angaben Jesus Christus eingegeben haben soll. Das OLG musste jetzt klären, wer Urheber der Passagen ist.
Auch "jenseitige Inspirationen" seien ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen, stellte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in seiner Entscheidung klar. Damit falle auch das angebliche "Diktat", welches die verstorbene Psychologin Helen Schucman von Jesus Christus entgegen genommen haben will, unter den Schutz des Urheberrechts (Urt. v. 13.05.2014, Az. 11 U 62/13).
Die klagende amerikanische Stiftung, die sich auf die Übertragung dieser Rechte beruft, könne daher verlangen, dass die in Rede stehenden Texte nicht veröffentlicht werden, so die Richter. Ein deutscher Verein hatte Auszüge ins Internet gestellt.
Die Autorin Schucman veröffentlichte 1975 das Werk "A Course in Miracles". Die Professorin für Psychiatrie hatte in den 60er-Jahren diverse Texte niedergeschrieben. Dies sei nach eigenen Angaben in aktiven Wachträumen geschehen. Sie habe lediglich die Worte von Jesus Christus aufgezeichnet.
Auch Geistesgestörte können Urheber sein
Damit argumentierte nun auch der beklagte Verein vor dem OLG: Wer selbst behaupte, die eigene Niederschrift sei Resultat eines Diktats, könne unmöglich Urheber sein. Ob der Verein konsequenterweise davon ausging, die Urheberschaft liege beim Sohn Gottes selbst, gab das Gericht allerdings nicht bekannt.
So oder so: Die Richter folgten dem Einwand nicht und gaben der Klage der Stiftung statt. Sie könne sich auf § 97 Abs. 1 Urhebergesetz (UrhG) berufen und verlangen, dass die Texte aus dem Internet gelöscht werden. Schucman sei gesetzlich als Urheberin anzusehen, nicht lediglich als Gehilfin oder Schreibkraft. Es komme nämlich nicht auf den geistigen Zustand des Verfassers an, sondern auf den tatsächlichen Schaffensvorgang, den "schöpferischen Realakt", führte das Gericht aus. Daher könnten auch Geistesgestörte, Hypnotisierte und in Trance befindliche Personen Urheber sein.
una/LTO-Redaktion
OLG Frankfurt zum Urheberrecht: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11973 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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