Wer eine chronische Vorerkrankung verschweigt, riskiert seinen Versicherungsschutz. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gewordenen Urteil des OLG Frankfurt hervor.
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt darf eine Versicherung in einem solchen Fall Leistungen verweigern. Wird eine langwierige und schmerzhafte Verletzung bewusst verschwiegen, könne von Arglist ausgegangen werden, so dass die Versicherung auch nachträglich den Versicherungsvertrag anfechten darf (Az. 7 U 90/09).
Hintergrund der Entscheidung war die Klage einer Frau, die bei Abschluss eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags nicht angegeben hatte, dass sie an einem so genannten Skidaumen litt, einem Bänderriss im Grundgelenk des Daumens. Als die Klägerin berufsunfähig wurde, erklärte die Versicherung, die inzwischen von der nicht angegebenen Vorerkrankung erfahren hatte, die Anfechtung des Vertrages. Obwohl die Frau angab, ihr Leiden nicht absichtlich verschwiegen zu haben, gaben die Frankfurter Richter der Versicherung Recht.
dpa/eso/LTO-Redaktion
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OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3028 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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