Der Todesschütze vom Frankfurter Flughafen soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft lebenslang ins Gefängnis. Die Anklagebehörde sprach sich am Montag vor dem OLG Frankfurt auch dafür aus, bei dem 21 Jahre alten Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dann könnte er nicht nach 15 Jahren aus dem Gefängnis entlassen werden.
Der im Kosovo geborene Frankfurter ist vor dem Staatsschutzsenat des zweifachen Mordes und des dreifachen Mordversuchs angeklagt. Er hat zu Prozessbeginn gestanden, am 2. März zwei US-Soldaten mit Kopfschüssen getötet und zwei andere mit Schüssen schwer verletzt zu haben. Als er auf einen fünften Soldaten zielte, versagte seine Waffe.
Die Soldaten waren auf dem Weg nach Afghanistan, deshalb hatte sie der Täter als Ziel ausgewählt. Der Angeklagte schoss vor und in einem Bus auf seine unbewaffneten und völlig überraschten Opfer. Als der Schuss auf sein fünftes Opfer stecken blieb, flüchtete er und wurde kurz darauf im Flughafengebäude festgenommen.
Das Attentat gilt als der erste islamistische Anschlag in Deutschland mit Toten und Verletzten. Nach Einschätzung eines Sachverständigen ist der Angeklagte voll schuldfähig. Er hat vermutlich auch in Kauf genommen, bei dem Attentat selbst ums Leben zu kommen.
dpa/age/LTO-Redaktion
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OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5253 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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