Bisher weigerte sich der von Alkohol, Drogen und einer Hepatitis-Erkrankung gezeichnete Kevin Russell, seine Gefängnisstrafe anzutreten. Wie das OLG Frankfurt am Montag mitteilte gebe es keine Anzeichen, dass sich sein Gesundheitszustand im Gefängnis verschlechtern könne.
Eine ärztliche Behandlung sei im Gefängnis möglich. Aufgrund der permanenten Überwachung des Verurteilten könne dort sogar schneller als in Freiheit medizinisch reagiert werden, so die Frankfurter Richter.
Vor der rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) hatte der ehemalige Rockstar vergeblich beim Landgericht (LG) Frankfurt geltend gemacht, er sei zu krank, um die Haft anzutreten. Gegen den Beschluss des LG Frankfurt hatte er Beschwerde eingelegt. Der 3. OLG-Strafsenat schloss sich nun der Entscheidung des LG vom 14. Juni an (Urt. v. 08.07.2011, Az. 3 Ws 661/11).
Der Rocksänger war im vergangenen Jahr nach einem Verkehrsunfall mit zwei lebensgefährlich Verletzten wegen Körperverletzung und Unfallflucht zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.
dpa/age/LTO-Redaktion
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OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 11.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3719 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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