Ein Flugkapitän darf nicht angeschnallte Passagiere von Bord weisen, da er für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich ist und insoweit auch polizeiliche Befugnisse hat. Dies entschied das OLG Frankfurt bereits im Dezember.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat in einem nunmehr veröffentlichten Beschluss aus Dezember 2010 entschieden, dass ein Flugkapitän Passagiere trotz bezahlter Flugtickets von Bord weisen darf, wenn diese sich nicht anschnallen.
Damit wies das Gericht die Klage einer Reisegruppe ab, die sich geweigert hatte, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Der Flugkapitän hatte den Startvorgang daraufhin abgebrochen und die Gruppe von Bord verwiesen. Die Betroffenen hatten daraufhin Schadensersatz von der Fluggesellschaft für die benötigten Ersatztickets verlangt.
Nach Ansicht der Frankfurter Richter gibt es für eine Schadensersatzpflicht jedoch keine rechtliche Grundlage, da die Fluggäste durch ihr Verhalten eine vertragsgerechte Beförderung verhindert hätten (Beschl. v. 22.12.2010, Az. 13 U 231/09).
eso/LTO-Redaktion
Mehr auf LTO.de:
BGH: Deutsche Gerichte für Flüge von deutschen Flughäfen zuständig
Preisverschleierung: Kein Durchblick mehr bei Flugreisen?
Personenbeförderungsrecht: Fluggäste dürfen Teilstrecken verfallen lassen
OLG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2562 (abgerufen am: 22.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag