Eine Frau aus Frankfurt hat ihre Wohnung über Airbnb an Feriengäste vermietet – ohne Genehmigung. Nun muss sie 6.000 Euro Geldbuße bezahlen, bestätigte das OLG Frankfurt am Main.
Eine Frau aus Frankfurt muss eine Geldbuße in Höhe von 6.000 Euro bezahlen, weil sie ihre Wohnung ohne Genehmigung als Ferienwohnung über die Zimmervermittlung Airbnb vermietet hat. Damit habe sie gegen das Hessische Wohnungsaufsichtsgesetz (HWoAufG) verstoßen, so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung (Beschl. v. 02.08.2019, Az. 2 Ss-OWI 438/19).
Sie hatte mehrfach Feriengäste für mehrere Tage zu einem Preis von bis zu 150 Euro pro Nacht bei sich einquartiert. Gegen eine Verurteilung zu einer Geldbuße durch das Amtsgericht (AG) Frankfurt hatte die Frau wegen angeblicher Rechtsfehler Beschwerde einlegte. Das OLG hat die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Insbesondere sei auch die Höhe des Bußgeldes angemessen. Nach § 13 HWoAufG können bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Bußgelder die durch die unrechtmäßige Vermietung erlangten Einnahmen übersteigen, so die Frankfurter Richter. Das Bußgeld ist somit rechtskräftig.
"Es ist eine saftige Geldstrafe und es spricht vieles dafür, dass hier ein Exempel statuiert wurde", sagte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz. Die Frau hatte mehrfach versucht, an eine Erlaubnis zur Nutzung ihrer Wohnung als Feriendomizil zu gelangen. Die Stadt Frankfurt hatte dies immer wieder abgelehnt.
Nach dem HWoAufG können "Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten" für die Weitervermietung einer Wohnung als Ferienwohnung eine Genehmigung verlangen. Mit einer solchen Genehmigung dürfen Wohnungen dann maximal acht Wochen im Jahr an Feriengäste oder als Zimmer für Messegäste vermietet werden.
Durch die vermittelten Privatwohnungen gehe in beliebten Regionen Wohnraum für reguläre Mieter verloren, hieß es in einer Stellungnahme des Mieterbundes Hessen aus dem Juli. "Das hat große Auswirkungen auf den Mietenmarkt, weil Vermieter das schnelle Geld sehen", sagte der Mieterbund-Vorsitzende Gert Reeh vor einem Monat.
dpa/mgö/LTO-Redaktion
OLG Frankfurt a.M. bestätigt Bußgeld: . In: Legal Tribune Online, 21.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37169 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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