Eine Pizzeria bei Frankfurt darf weiterhin "Ciao Mamma" heißen. Der Betreiber des ebenfalls dort ansässigen Lokals "Ciao" hatte auf Unterlassung geklagt. Das OLG Frankfurt sah keine Verwechslungsgefahr.
Zwischen der Bezeichnung "Ciao" für ein Restaurant, welches italienische Speisen anbietet und einer Pizzeria, die unter "Ciao Mamma" firmiert, besteht keine Verwechslungsgefahr, hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main entschieden (Beschl. v. 30.06.2021, Az. 6 W 35/21)
Die Parteien des Rechtstreits betreiben jeweils ein italienisches Lokal. Das eine heißt "Ciao" und ist nach Darstellung des Betriebers ein gehobenes italienisches Restaurant mit Pizzeria. Das andere Lokal wirbt mit "Hamburgeria" und "Pizzeria" unter dem Namen "Ciao Mamma". Die Betreiber von "Ciao" hatten das andere Lokal auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Ciao Mamma" verklagt . Sie hatten befürchtet, die beiden Restaurants könnten verwechselt werden.
Das Landgericht hatte den im Eilverfahren geltend gemachten Anspruch zurückgewiesen (Beschl. v. 08.04.2021, Az. 22 O 22/21). Die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte auch vor dem OLG keinen Erfolg.
"Ciao" ist eine gängige italienische Grußformel
Das OLG argumentierte, die Bezeichnung "Ciao" sei zwar eine besondere Geschäftsbezeichnung, der auch Unterscheidungskraft zukomme. Im Ergebnis liege aber keine Verwechslungsgefahr vor.
"Ciao" sei eine gängige italienische Grußformel, die nur eine geringe Kennzeichnungskraft habe. Die Bezeichnungen "Ciao" und "Ciao Mamma" seien zudem nicht hinreichend ähnlich. Zu vergleichen sei der Gesamteindruck. Der Bestandteil "Mamma" führe zu einem deutlich abweichenden Gesamteindruck. Der Verkehr verstehe die Bezeichnung "Ciao Mamma" auch nicht als Ableger des Lokals "Ciao", da "Ciao" nicht als eigenständiger Stammbestandteil wahrgenommen werde.
cp/LTO-Redaktion
OLG Frankfurt zur Verwechslungsgefahr bei Restaurants: . In: Legal Tribune Online, 14.07.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45469 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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