OLG Düsseldorf zu Medienberichten: Gel­d­au­tomat bleibt trotz Angst vor Spren­gung

21.03.2022

Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Ratingen haben Sorge, dass der Geldautomat der Bankfiliale im Erdgeschoss ihres Hauses gesprengt werden könnte. Sie wollen das Gerät loswerden, das OLG Düsseldorf sieht dafür aber keinen Grund.

Über einen nicht ganz gewöhnlichen Fall hatte der 9. Zivilsenat des OLG Düsseldorf zu entscheiden (Urt. v. 21.03.2021, Az. I-9 U 25/21): Laut zahlreichen Medienberichten über Sprengversuche an Bankkautomaten durch Kriminelle wollten die Bewohner eines Mehrfamilienhauses in Ratingen die im Erdgeschoss angesiedelte Bank per Klage dazu verpflichten, den dort noch installierten Geldautomaten zu entfernen. Das sollte einer möglichen Sprengung inklusive etwaiger Beschädigungen am Haus und Gefahr für die Bewohner zuvorkommen.

Nachdem die Klage schon in erster Instanz gescheitert ist, hat nun auch das OLG Düsseldorf entschieden, dass die abstrakte Gefahr eines möglichen Überfalls per Sprengung durch Kriminelle allein nicht genügt, um der Bank die Nutzung des Geldautomaten zu untersagen. Laut dem OLG Düsseldorf haben die Wohnungseigentümer mit dem Betrieb einer Bankfiliale im Erdgeschoss auch das Aufstellen eines Geldautomaten genehmigt. Für eine Änderung der Benutzerregeln ihrer Immobilen fehle eine einstimmige Entscheidung.

Damit scheiterte auch die Berufung der Wohnungseigentümer vor dem OLG Düsseldorf, der Geldautomat darf bleiben.

sl/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf zu Medienberichten: . In: Legal Tribune Online, 21.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47893 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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