Auch im Jahr 2012 werden die mit der Tabelle 2011 festgesetzten Unterhaltsbeträge für die Berechtigten und die einem Unterhaltsverpflichteten verbleibenden Selbstbehaltssätze fortgelten. Dies hat das OLG Düsseldorf am Montag bekanntgegeben.
Für das Jahr 2012 bedarf es keiner neuen Düsseldorfer Tabelle, weil weder gesetzliche noch steuerliche Änderungen eine Anpassung erfordern, so das Gericht.
In der Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf herausgegeben wird, werden in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag Unterhaltsleitlinien, unter anderem Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.
cla/LTO-Redaktion
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OLG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5077 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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