Der Prozess um einen tödlichen Ruderunfall in Leipzig muss neu aufgerollt werden. Das OLG Dresden hob am Montag den Freispruch eines Leipziger Ruderclub-Präsidenten auf. Bei dem Unglück war 2008 ein mit fünf Kindern besetztes Boot vom Kurs abgekommen und ein Wehr herabgestürzt. Ein Zwölfjähriger ertrank, ein weiteres Kind ist seitdem schwerbehindert .
Der Ruderclub-Chef war vom Amtsgericht (AG) Leipzig der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung für schuldig befunden und verwarnt worden. Dagegen hatte er Berufung eingelegt. Das Landgericht (LG) urteilte daraufhin, ihn treffe keine Schuld am Tod des Kindes. Das Unglück sei für den Veranstalter nicht vorhersehbar gewesen.
Aus Sicht des Oberlandesgerichts (OLG) sei aber nicht ausreichend festgestellt worden, wie das tosende Wehr im nötigen Sicherheitskonzept berücksichtigt worden ist. Eine andere Kammer des LG muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. Dabei muss auch neu geprüft werden, ob der Veranstalter ausreichend im Blick hatte, dass es ein Kinderrennen - ausgeschrieben ausdrücklich für Anfänger - war.
dpa/cla-Redaktion
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OLG Dresden: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4337 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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