Der Textilhersteller Vowalon aus Treuen im Vogtland lässt seine Musterklage gegen die Ökostrom-Abgabe vor dem OLG Dresden ruhen. Dies sei von dem Unternehmen und dem von ihm verklagten Energieversorger enviaM aus Chemnitz so beantragt worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag.
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm habe bei einer anderen Musterklage die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen, begründete der Verband das Vorgehen. Auch mit der Entscheidung eines weiteren Oberlandesgerichtes sei keine beschleunigte Grundsatzentscheidung zu erwarten.
Vowalon hält die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für verfassungswidrig und hat deshalb gegen seinen regionalen Energieversorger enviaM aus Chemnitz auf Rückzahlung geklagt. Eigentlich soll aber so die umstrittene Ökostrom-Abgabe insgesamt gekippt werden.
Die Firma beruft sich dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1994 zum sogenannten Kohlepfennig, das diesen Aufschlag auf den Strompreis zur Subventionierung des Steinkohleabbaus damals als eine unzulässige Sonderabgabe gesehen hatte.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Ökostrom-Umlage: . In: Legal Tribune Online, 24.05.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8802 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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