Ein Mann zog nach Syrien und kämpfte dort für den IS. Sein Bruder versuchte vergeblich, ihn zur Rückkehr zu bewegen. Er schickte ihm dann Geld - und wurde deshalb wegen Unterstützung einer Terrororganisation verurteilt.
Das Oberlandesgericht Celle (OLG) verurteilte einen Mann wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten sowie zu einer Geldzahlung in Höhe von 4.500 Euro. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe ist für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt (Urt. v. 7.3.2022, Az. 5 StS 2/21).
Der 33-Jährige hatte gestanden, seinem Bruder 2015 insgesamt 6.000 Euro gezahlt zu haben, damit dieser weiter in Syrien für den Islamischen Staat (IS) tätig sein konnte, und zwar in leitender Stellung. Außerdem habe der Bruder geplant, ein Selbstmordattentat zu begehen. Deshalb reiste der Angeklagte zu ihm nach Syrien, um ihn davon abzuhalten und ihn zur Rückkehr nach Deutschland zu bewegen. Als dies erfolglos blieb, finanzierte der Angeklagte seinem Bruder den Kauf einer Wohnung in Raqqa für 4.500 Euro und gab ihm außerdem weitere 1.500 Euro, um die Wohnung einzurichten.
Dass sein Bruder mit dem Geld ermöglicht wurde, weiter in einem Ausbildungslager des IS zu arbeiten, wusste der 33-Jährige, wie er in der Hauptverhandlung gestand. Das Gericht gelangte nach Aussagen der polizeilichen Ermittlungsführerin sowie des Ermittlungsrichters und nach der Sichtung einer Vielzahl von Dokumenten zur Überzeugung, dass das Geständnis des jungen Mannes glaubhaft sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, sein Verteidiger und die Generalstaatsanwaltschaft haben innerhalb von einer Woche die Möglichkeit, Revision einzulegen.
Ein ähnliches Urteil erging kürzlich vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht, hier wurden gleich mehrere Familienangehörige verurteilt, weil sie insgesamt 16.000 Euro an den Sohn und Bruder sandten, der für den IS kämpfte.
ast/LTO-Redaktion
OLG Celle: . In: Legal Tribune Online, 07.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47746 (abgerufen am: 25.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag