Wer die Bundesliga live vom heimischen Sofa aus verfolgen will, muss dafür ein Pay-TV Abo abschließen. Die billigere Methode: Man greift auf Card-Sharing Anbieter zurück. Diese wiederum machen sich strafbar, entschied das OLG Celle.
Der Betreiber eines sogenannten Card-Sharing-Servers, der selbst Kunde eines Anbieters von Pay-TV ist, erfüllt den Tatbestand des Computerbetruges, wenn er für Dritte über seinen Server unbefugt Sendesignale mit Pay-TV-Programmen entschlüsselt. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschieden (Beschl. v. 31.08.2016, Az. 2 Ss 93/16).
Der Angeklagte hatte selbst ein Abonnement bei einem Pay-TV-Anbieter abgeschlossen, dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) den Abonnenten verpflichten, eine zur Entschlüsselung des Sendesignals übergebene Karte ausschließlich zum persönlichen Gebrauch zu nutzen. Seit 2009 betrieb er einen Card-Sharing-Server, mit dessen Hilfe er seinen Kunden gegen Zahlung eines Entgelts und ohne Abschluss eines Abonnementvertrages bei dem Pay-TV-Sender den unverschlüsselten Empfang des Fernsehprogramms ermöglichte. Dabei wies er in seinen eigenen AGB darauf hin, dass eine Nutzung der zur Entschlüsselung erforderlichen Kontrollwörter nur außerhalb der Europäischen Union zulässig sei. Seine Kunden akquirierte er dennoch ausnahmslos in Deutschland.
Bereits das Landgericht (LG) Verden hatte den Server-Betreiber unter anderem wegen Computerbetrugs in 65 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Die Revision des Angeklagten hat das OLG nun verworfen.
Der Senat sah in der Weitergabe des Kontrollworts für die Datenentschlüsselung eine unbefugte Verwendung von Daten, die zu einem unmittelbaren Vermögensschaden des Pay- TV-Senders führt. Aufgrund der Tatsache, dass sämtliche Kunden des Serverbetreibers aus Deutschland stammten, ließen seine AGB den Betrugsvorsatz nicht entfallen, entschied das Gericht.
acr/LTO-Redaktion
OLG Celle zu Card-Sharing bei Pay-TV: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20895 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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