Die NSU-Hauptangeklagte Beate Zschäpe soll auf Anraten ihres Anwalts ihre ursprüngliche Aussagebereitschaft zurückgezogen haben. Das habe Zschäpe während eines Gefangenentransports erzählt, berichtete ein Ermittler des Bundeskriminalamts am Mittwoch vor dem OLG München.
Während einer Autofahrt hat sich die mutmaßliche Terroristin mit BKA-Beamten unterhalten - dabei soll sie über ihren Verteidiger gelästert haben, der ihr von einer Aussage vor dem Oberlandesgericht (OLG) München abriet. "Ja, sie wollte das eigentlich, insbesondere als es ihrer Großmutter schlecht ging, um sich bei ihrer Großmutter zu entschuldigen", sagte der Beamte.
"Wenn sie aussagt, dann vollständig und umfassend", habe sie gesagt, berichtete der Beamte. "Sie sei niemand, der nicht zu ihren Taten steht." Der BKA-Beamte hatte Zschäpe im Juni 2012 auf einem Transport nach Jena begleitet, damit sie dort ihre Mutter und ihre Großmutter sehen konnte. Vor Gericht hat sich Zschäpe bislang nicht geäußert. Auf der jeweils vier Stunden langen Fahrt nach Jena und zurück kam sie jedoch mit den Beamten ins Plaudern. "Das lief alles in einer freundlichen Atmosphäre ab", sagte der Beamte.
Zschäpe: "Habe schon paranoides Verhalten"
Zschäpe habe sich "sehr, sehr unzufrieden" über ihren Verteidiger Wolfgang Heer geäußert, berichtete der BKA-Beamte. "Er macht ja eigentlich sehr wenig", habe sie gesagt. Außerdem lese sie ständig irgendwelche Dinge aus den Akten in der Presse. Ihr Anwalt habe ihr aber gesagt, dass er nichts an die Presse gegeben hätte. Über den zweiten Verteidiger Wolfgang Stahl habe sie gesagt, "der hätte immer die gleiche Meinung wie Herr Heer, und darum sei sie ganz froh, sich mal mit uns zu unterhalten", berichtete der Beamte.
Zschäpe habe gesagt, sie sei misstrauisch geworden. "Alle um sie herum wollen irgendwas von ihr - entweder in die Presse, oder Geld verdienen oder Ermittlungsansätze. Sie habe da schon ein paranoides Verhalten", gab der Beamte die Äußerungen wieder.
Zschäpe-Verteidiger Stahl fragte, ob das Gespräch dazu dienen sollte, gezielt in das Vertrauensverhältnis zwischen Mandantin und Verteidigung einzugreifen. "Das Vertrauensverhältnis hat zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden, das hat Frau Zschäpe klar zum Ausdruck gebracht."
una/dpa/LTO-Redaktion
NSU-Prozess: . In: Legal Tribune Online, 03.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9070 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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