Üble Beschimpfungen, rassistische Beleidigungen, Tötungsfantasien: Die Serie der "NSU 2.0"-Drohschreiben sorgte mehr als zwei Jahre lang für Aufsehen. Nun steht der mutmaßliche Verfasser vor Gericht.
Vor dem Frankfurter Landgericht (LG) hat am Mittwoch der Prozess um die "NSU 2.0"-Drohschreiben mit rassistischen Beleidigungen und Todesdrohungen begonnen. Gut drei Stunden dauerte die Verlesung der Anklageschrift gegen den 54 Jahre alten Alexander Horst M. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Beleidigung in 67 Fällen, versuchte Nötigung und Bedrohung sowie öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung, Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz vor.
M. verfolgte die Verlesung der Anklage aufmerksam, teils zurückgelehnt und mit verschränkten Armen. Auf die Fragen der Vorsitzenden Richterin zur Person hatte er geradezu zackig und knapp geantwortet. Lediglich bei der Frage zu seiner Anschrift verweigerte er die Antwort. "Weil es die Presse nichts angeht", sagte er ungehalten. Schon bevor die Verhandlung eröffnet wurde, hatte er den Kameraleuten und Fotografen bereits eines obszöne Geste gezeigt.
Den Anschuldigungen zufolge soll M. weniger Bedenken gehabt haben, wenn es um die persönlichen Daten der Adressatinnen und Adressaten der Drohschreiben ging, die er per Fax und auch via Mail an Privatpersonen und Personen des öffentlichen Lebens sowie an Behörden versendet haben soll.
Wer hat die Daten zugänglich gemacht?
Wie genau die Daten zugänglich gemacht wurden, will insbesondere die Nebenklage in dem Frankfurter Prozess herausfinden. Die Frankfurter Rechtsanwältin Seda Basay-Yildiz etwa, die in dem Verfahren Nebenklägerin ist, sieht noch reichlich Aufklärungsbedarf - insbesondere im Zusammenhang mit einer Abfrage ihrer persönlichen Daten von einem Polizeirechner. Das war 90 Minuten vor Erhalt des ersten Drohfaxes.
"Eine oder mehrere Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte haben meine Daten und die Daten meiner Familie abgerufen", betonte Basay-Yildz in einem verlesenen Grußwort an die Teilnehmer:innen einer Solidaritätskundgebung am Morgen. Am ersten Verhandlungstag konnte die Juristin nicht selbst in Frankfurt sein. Ihr Name sei 17-mal in verschiedenen Polizeidatenbanken eingegeben worden. "Ich halte es für ausgeschlossen, dass jemand aus Berlin sich als Polizist ausgegeben und diese Daten abgefragt hat. Dann wäre der Name nur einmal in den Computer eingegeben worden." Im Prozess müsse geklärt werden, wie die Daten an den Angeklagten gelangt seien.
Die Juristin war nicht nur die erste Adressatin eines "NSU-2.0"-Drohschreibens, sie hatte auch besonders viele Schreiben erhalten. Neben rassistischen Beleidigungen, die darin geradezu formelhaft wiederholt wurden, fand sich darin auch die Drohung, die damals zweijährige Tochter der Bedrohten "abzuschlachten". Auch mehrere Linken-Politikerinnen und die Kabarettistin Idil Baydar erhielten Drohschreiben, hinzu kamen Bombendrohungen etwa gegen Justizbehörden oder die Walter-Lübcke-Schule in Wolfshagen. Auch ein Schreiben wenige Wochen nach dem Mord an dem damaligen Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke wird M. zugeordnet. Darin war von einem echten Anschlag gegen einen "Volksschädling" die Rede.
Angeklagter will sich auf Vorwürfe einlassen
Unterzeichnet waren die Schreiben häufig mit "SS-Obersturmbannführer" sowie "NSU 2.0" - in Anspielung auf die rechtsextreme Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). In den am Mittwoch verlesenen Texten sind vor allem die Drohungen gegen beruflich erfolgreiche und politisch aktive Frauen von üblen Beleidigungen und Fäkalsprache geprägt, politische Gegner:innen werden als "ehrlos" oder "Volksschädlinge" beschimpft, in manchen Texten lässt der Autor geradezu missionarischen Eifer und viel Hass erkennen.
M. kündigte an, sich zu den Vorwürfen einlassen zu wollen, und wollte eigentlich gleich loslegen - weil er die Inhalte der Anklage "nicht unkommentiert im Raum stehen lassen will". Auch von seinen Verteidigern wollte er sich nicht bremsen lassen.
"Wann Sie Ihre Einlassung verlesen, entscheide ich", sprach die Vorsitzende Richterin schließlich ein Machtwort, das M. sichtlich ungehalten und mit zusammengepressten Lippen zur Kenntnis nahm. Er soll nun an diesem Donnerstag Gelegenheit für seine Stellungnahme haben, wenn, so hofften seine Anwälte, sich die ersten Emotionen gelegt haben.
Mahnwache vor Gerichtsgebäude
Angehörige der Landtagsfraktion der Linken begleiteten den Prozessbeginn mit einer Mahnwache vor dem Gerichtsgebäude. Der Abgeordnete Hermann Schaus bedauerte, dass die illegalen Datenabfragen nicht Teil der Anklage seien. Hier bestehe nach wie vor Aufklärungsbedarf, betonte er. "Wir wollen unsere Solidarität mit den Betroffenen des NSU 2.0 zum Ausdruck bringen und klar machen: Rechte Netzwerke in Polizei, Sicherheitsbehörden und Militär müssen konsequent aufgedeckt und zerschlagen werden."
"Es muss dringend aufgeklärt werden, ob Polizeibeamte durch Abfragen an Polizeicomputern direkt oder indirekt an den Drohbriefschreiben beteiligt waren. Das wirft auch erneut die Frage nach Netzwerken und rechten Strukturen in den Polizeibehörden auf", sagte Irene Mihalic, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
LG Frankfurt: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47560 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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