Die Pflegereform von Gesundheitsminister Gröhe bringt Verbesserungen für Patienten und Angehörige, insbesondere sollen auch Menschen mit geistig nachlassenden Fähigkeiten in den vollen Leistungskatalog einbezogen werden.
Demenzkranke Menschen künftig erstmals voll in den Leistungskatalog der Pflegeversicherung einbezogen. Generell sollen die Leistungen für pflegebedürftige Menschen ausgeweitet werden. Pflegende Angehörige werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung besser abgesichert, damit Patienten möglichst lange zu Hause betreut werden. Das sind wesentliche Punkte der zweiten Stufe der Pflegereform von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), die der Bundestag am Freitag beschloss.
Das zweite Pflegestärkungsgesetz von Gröhe führt einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff ein. Es sieht vor, dass Patienten mit Demenz oder mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten den gleichen Zugang zu Pflegeleistungen bekommen wie körperlich Behinderte. Gröhe sprach von einem "Meilenstein" in der Pflegeversicherung.
Die bisherigen drei Pflegestufen sollen auf fünf Pflegegrade erweitert werden. Damit könne die Bewertung von Pflegebedürftigkeit individueller gestaltet werden, sagte Gröhe. Pflegebedürftige können so auch früher unterstützt werden - etwa beim Umbau einer barrierefreien Wohnung oder des Badezimmers.
Ziel: Möglichst langes selbstbestimmtes Leben ermöglichen
Der Minister versicherte in der abschließenden Beratung des Gesetzes erneut, niemand werde durch die Reform schlechter gestellt. Im Zweifel werde hochgestuft. Bei einer Hochstufung im Zuge einer Neubewertung müssen Pflegebedürftige laut Gröhe keinen höheren Eigenanteil befürchten.
Ein zentrales Ziel der Reform sei es, nicht mehr nur die Defizite der Pflegebedürftigen zu benennen, sondern deren Fähigkeiten zu stärken, um ihnen möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen, erläuterte Gröhe. Zugleich rief er dazu auf, die Arbeitsbedingungen in der Pflege attraktiver zu machen, um mehr Personal zu gewinnen. Bis Ende 2016 sollen die Pflegesätze und die Pflegepersonalstruktur neu verhandelt werden.
Pflegekassen werden zur Beratung von Pflegebedürftigen und deren Angehörigen über deren Möglichkeiten verpflichtet. Im Zuge der Reform soll auch der sogenannte Pflege-TÜV für Pflegeeinrichtungen neu geregelt werden, weil die bisherigen Pflege-Noten wenig aussagekräftig waren.
Stiftung Patientenschutz kritisch
Bereits Anfang des Jahres war das erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft getreten. Mit den beiden Stufen werden die Beiträge zur Pflegeversicherung von 2,05 auf 2,55 Prozent vom Jahr 2017 an erhöht. Das soll rund fünf Milliarden Euro bringen. Gröhe geht davon aus, dass der Beitrag dann bis 2022 nicht mehr erhöht werden muss.
Nach Darstellung der Deutschen Stiftung Patientenschutz erhalten von 2017 an neue Antragsteller, die ins Pflegeheim müssen, deutlich weniger Geld von der Pflegekasse. Nach Berechnungen von Stiftungsvorstand Eugen Brysch erhalten Pflegeheimbewohner mit Pflegestufe I derzeit 1.064 Euro. Künftige Heimbewohner bekommen im neuen Pflegegrad II dann nur noch 770 Euro. Der Eigenanteil werde somit steigen.
Die Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Katja Angeli, nannte Bryschs "Behauptungen absurd. Ich kenne auch keinen Pflegeexperten, der so etwas teilt."
dpa/acr/LTO-Redaktion
Neues Pflegegesetz: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17539 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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