Nordrhein-Westfalen hat ein Internetportal eröffnet, das Restaurants, Supermärkte und Lebensmittelhersteller bei schweren Hygieneverstößen namentlich nennt. Die Einrichtung sei in der Form bundesweit einmalig und solle Kunden besser vor schwarzen Schafen der Branche schützen, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Johannes Remmel (Grüne) am Montag bei der Vorstellung des Portals in Essen.
Die Kommunen als Träger der Lebensmittelüberwachung hofften durch das neue Portal auf einen "zusätzlichen Anreiz für korrektes Verhalten", sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages NRW, Martin Klein. Überprüft würden etwa Hygienemängel, falsche Kennzeichnungen oder Grenzwertüberschreitungen unerwünschter Stoffe in Lebens- und Futtermitteln.
In dem Portal sollen alle Vorstöße veröffentlicht werden, die mit einem Bußgeld von mindestens 350 Euro geahndet wurden. Die betroffenen Betriebe sollen vor der Veröffentlichung angehört werden und eine Woche Zeit bekommen, vorab gegen die Entscheidung zu klagen.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Lebensmittelkontrollen: . In: Legal Tribune Online, 03.09.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6985 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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