Neue Datenschutzerklärung: Verbraucherzentrale Bundesverband mahnt Google ab

06.03.2012

Nach Auffassung des Vereins sind 23 Klauseln der neuen Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen von Google rechtswidrig. Aus diesem Grund habe man das Unternehmen am Freitag abgemahnt. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Verbraucherschützer vom Montag hervor.

Die neue Google-Datenschutzerklärung fasst mehr als 60 verschiedene Richtlinien zusammen. Auf den ersten Blick ist der neue Text laut des Bundesverbands der Verbraucherzentralen übersichtlicher und verständlicher formuliert. Allerdings sei er gespickt von Begriffen wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen".

So erfasse Google "möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten", "unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft". Dem Verbraucher sei es damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll.

Zudem würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Nach Auffassung des vzbv fehlt damit eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermöglicht, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten.

Die neuen Nutzungsbedingungen enthielten zudem Formulierungen, die die Rechte der Verbraucher einschränkten. So schließe Google die Gewährleistung (etwa bei Virenschäden) aus, "soweit dies gesetzlich zulässig ist". Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greift, müsse der Verbraucher selbst ermitteln, was gesetzlich zulässig ist. Hierbei handelt es sich um eine von mehreren Klauseln, die Verbraucher nach Auffassung des Verbandes unverhältnismäßig benachteiligen.

Google habe nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.

vzbv/tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Neue Datenschutzerklärung: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5708 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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