Google hat seine Beschwerde gegen Eil-Entscheidungen des VG Köln zurückgezogen. Der Streit geht dennoch weiter, denn Meta bleibt am Ball.
Im Streit um das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hat Google einen Rückzieher gemacht. Laut Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat das Unternehmen mit Sitz in Dublin (Irland) eine Beschwerde gegen die Eil-Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (VG) Köln zurückgezogen. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Entscheidungen akzeptiert, so eine Sprecherin des OVG. Die Beschwerde der Facebook-Mutter Meta (ebenfalls Dublin) gegen die Entscheidung in der Vorinstanz dagegen hat weiterhin Bestand.
Anfang März hatte das VG Köln den Internetkonzernen in weiten Teilen Recht gegeben. Dabei geht es um die Frage, ob die Netzplattformen im großen Stil Nutzerdaten von mutmaßlichen Straftätern an das Bundeskriminalamt (BKA) liefern müssen. Das Verwaltungsgericht Köln sah im Kampf gegen Straftaten und Hassrede im Internet Verstöße gegen das EU-Recht.
Unterlegen dagegen waren Google und Meta bei der Frage, ob die Betreiber sozialer Netzwerke dazu verpflichtet werden können, auf Antrag betroffener Nutzer ihre Löschentscheidungen zu überprüfen. Das OVG in Münster muss jetzt auf Antrag von Facebook klären, ob die Entscheidung aus Köln rechtens ist.
Vor dem VG Köln sind außerdem Klagen von Twitter und Tiktok gegen das NetzDG anhängig.
dpa/jb/LTO-Redaktion
Nach Beschlüssen des VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 14.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48172 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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