Der Kunde eines Pizza-Services hatte nach dem Verzehr des Essens stundenlang Brechdurchfall und gab auf www.pizza.de eine entsprechend negative Bewertung für den Bringdienst ab. Dies lies sich der Gastronom nicht gefallen und entführte den Kritiker. Hierfür wurde er nun vom AG Göttingen zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) Göttingen hat der Betreiber des Pizza-Services sich der Freiheitsberaubung, der versuchten Nötigung und der Körperverletzung schuldig gemacht. Der 25-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.
Der Pizzabäcker hatte den Kritiker zusammen mit einem Mitarbeiter nach der schlechten Bewertung im Internet genötigt, ihn zur Pizzeria zu begleiten. Dort nahm der Angeklagte seinem unzufriedenen Kunden die Geldbörse und das Mobiltelefon ab und sperrte ihn in den Lagerraum. Erst nachdem der Verfasser der negativen Bewertung dem späteren Angeklagten 800 Euro zugesagt hatte, ließ dieser ihn frei. Der unzufriedene Kunde erstattete daraufhin Strafanzeige.
100 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Therapie kassierte der mehrfach vorbestrafte Pizzabäcker dafür noch obendrein.
tko/LTO-Redaktion
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Negative Internetbewertung: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5319 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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