Nancy Faeser möchte die Zahl der fehlgeschlagenen Abschiebungen minimieren und für eine Entlastung der Ausländerbehörden sorgen. Nach dem nun vorgestellten Entwurf sollen die Daten für Abschiebungen auch nicht mehr angekündigt werden.
Nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht und dem Kabinettsbeschluss zur erleichterten Einbürgerung will die Bundesregierung nun das Thema Abschiebungen anpacken. Hauptziel eines Gesetzentwurfs von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der nach Angaben ihres Ministeriums (BMI) vom Mittwoch in Kürze vom Bundeskabinett beraten werden soll, ist es, die Zahl von Abschiebungen, die im letzten Moment scheitern, zu reduzieren. Außerdem sollen die Ausländerbehörden durch verlängerte Fristen entlastet werden.
Weitreichende Veränderungen geplant
Die geplanten Gesetzesänderungen sind tiefgreifend: Laut BMI soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams gemäß § 62b Abs. 1 Aufenthaltsgesetz von zehn auf 28 Tage verlängert werden. Damit haben die Behörden mehr Zeit, eine Abschiebung vorzubereiten. Erleichtert werden soll zudem die Ausweisung von Schleusern sowie von Straftätern, die mindestens zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurden. Bei Mitgliedern krimineller Vereinigungen sollen hinreichende Tatsachen, die eine Mitgliedschaft belegen, ausreichen, unabhängig von einer individuellen strafgerichtlichen Verurteilung.
Ist ein Ausreisepflichtiger in Haft, müsste ihm, wenn die Pläne so beschlossen werden sollten, eine Abschiebung künftig nicht mehr angekündigt werden. Ermöglicht werden soll zudem die Durchsuchung von Wohnungen nach Datenträgern und Unterlagen, um die Identität eines Ausländers zweifelsfrei klären zu können.
Die Gesetzesänderungen gehen auf den Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP zurück. Dort heißt es: "Wir starten eine Rückführungsoffensive, um Ausreisen konsequenter umzusetzen, insbesondere die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern." Außerdem soll der Bund die Länder bei Abschiebungen künftig stärker unterstützen.
Ausländerbehörden sollen entlastet werden
Faeser greift in ihrem Entwurf Vorschläge einer Arbeitsgruppe von Bund, Ländern und Kommunen auf, die nach einem Treffen im BMI Mitte Februar gebildet worden war. Beispielsweise sollen Aufenthaltserlaubnisse von subsidiär Schutzberechtigten künftig nicht nur ein Jahr, sondern drei Jahre gültig sein. Die Gültigkeitsdauer von Aufenthaltsgestattungen im Asylverfahren soll von drei auf sechs Monate verlängert werden. Beides soll für eine Entlastung der Ausländerbehörden sorgen.
Länder und Verbände könnten nun zu dem Entwurf Stellung nehmen, hieß es. Parallel laufe die weitere Abstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Im August 2023 hatte die Veröffentlichung eines Diskussionsentwurfs "zur Verbesserung der Rückführung" des BMI für Debatten gesorgt. Der dort geplante Umgang mit Mitgliedern krimineller Großfamilien wurde diskutiert und unter anderem wegen seiner mangelnden rechtlichen Umsetzbarkeit kritisiert.
dpa/mw/LTO-Redaktion
Gesetzentwurf aus dem BMI: . In: Legal Tribune Online, 11.10.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52897 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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