Bundestag beschließt Musterfeststellungsklage: Die "Eine-für-Alle-Klage" kommt

14.06.2018

Der Bundestag hat die Musterfeststellungsklage beschlossen. Sie soll Verbrauchern helfen, einfacher und mit weniger Risiko zu ihrem Recht zu kommen. Doch trotz zwischenzeitlicher Nachbesserungen hält sich Kritik an dem Gesetz.

Die "Eine-für-Alle-Klage" nennt das Bundesjustizministerium sein neuestes Werk: Genauer gesagt handelt es sich um die Musterfeststellungsklage (MFK), die am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag behandelt und beschlossen wurde. Mit ihr sollen Verbraucher künftig in Rechtsstreitigkeiten mit Unternehmen bessere Karten haben.

Rechtsfragen für Prozesse bspw. im Zuge des Dieselskandals sollen mit der MFK künftig generell geklärt werden. Danach müssten Verbraucher ihre konkreten Ansprüche in einem Folgeprozess geltend machen. Führen sollen den Musterprozess "besonders qualifizierte" Verbraucherschutzverbände.

Die MFK war seit Beginn des Gesetzgebungsvorhabens von ständiger Kritik begleitet worden, auf die hin das Gesetz nachgebessert worden war. Noch am Mittwoch hatte die Große Koalition im Rechtsausschuss Änderungen vorgenommen.

Trotz weiterer Kritikpunkte soll es nun schnell gehen: Das Gesetz zur MFK soll am 1. November in Kraft treten, um so noch eine Klage gegen Volkswagen zu ermöglichen. Eine zum Jahreswechsel drohende Verjährung würde damit gehemmt.

DAV: Einwände blieben ungehört

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) zeigte sich erfreut darüber, das Projekt nun abschließen zu können: "Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen. Mit der Einführung der 'Eine-für-Alle-Klage' stärken wir die Verbraucherinnen und Verbraucher", so Barley in einem Statement. Dies trage zur "Demokratisierung unseres Rechtssystems" bei.

Umstritten war bis zum Ende u. a. die Auswahl der klagebefugten Verbände, das Prinzip der Klageeinreichung oder der Anmeldung von Verbrauchern im Klageregister. In einer Stellungnahme kritisierte nun der Deutsche Anwaltverein (DAV): "Die Einwände des DAV und anderer Experten, fehlende Auswahlmöglichkeit der Gerichte und der Ausschluss von Unternehmen als Kläger, blieben jedoch weitestgehend ungehört. Bedauerlich ist, dass der Bundestag das Gesetz trotz einhellig festgestellter Mängel 'durchgedrückt' hat."

Zwar begrüße der DAV die Einführung einer Musterfeststellungsklage, deren Umsetzung hätte allerdings noch verbessert werden müssen. So wäre es besonders wichtig gewesen, "dass es keinen Wettlauf zum Gericht gibt", heißt in der Mitteilung. Stattdessen würden nun Klagen, die am selben Tag eingehen, verbunden. Auch die fehlende Einbindung von Unternehmen als Geschädigten monierte der Anwaltverein.

Grünenpolitikerin Manuela Rottmann hatte gegenüber LTO die MFK als "zahnlosen Papiertiger" bezeichnet. Auch die FDP kritisierte das Ergebnis: "Es ist schon sehr bezeichnend, dass bei der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am Montag kein einziger Sachverständiger den Gesetzentwurf der Bundesregierung für gut befunden hat", sagte Fraktions-Vize Stephan Thomae der LTO. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte dagegen das neue Instrument als "Meilenstein für den Verbraucherschutz".

 mam/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundestag beschließt Musterfeststellungsklage: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29145 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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