Mit dem Streit um den Badeanzug eines muslimischen Mädchens müssen sich wahrscheinlich bald die Leipziger Richter auseinandersetzen. Der Anwalt der Familie kündigte an, Revision gegen das Urteil des Hessischen VGH von Ende September einzulegen. Die Schülerin aus Frankfurt war dort mit der Forderung gescheitert, aus religiösen Gründen vom koedukativen Schwimmunterricht befreit zu werden.
Das Mädchen hatte feststellen lassen wollen, dass sie im abgelaufenen Schuljahr zu Unrecht nicht vom Schwimmunterricht befreit worden war. Mit der Revision wolle das Mädchen erreichen, dass sie in der 9. Klasse nicht am Schwimmunterricht teilnehmen müsse, sagte der Anwalt.
Das Tragen eines Burkinis sei ihr als milderes Mittel möglich gewesen, hatte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) geurteilt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage war eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zugelassen worden. Der Burkini-Badeanzug entspricht den Bekleidungsvorschriften des Islams. Diesen hatte die Muslima aber abgelehnt.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Revision im Burkini-Streit angekündigt: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7404 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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