Der Fall Gustl Mollath wird die deutsche Justiz weiterhin beschäftigen. Wie dessen Anwalt am Montag mitteilte, habe man Verfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit des OLG Bamberg eingereicht. Mollath wirft dem Gericht vor, trotz einer Entscheidung des BVerfG seinen Fall nicht erneut aufgerollt zu haben.
Gustl Mollath will das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg mit einer weiteren Verfassungsbeschwerde zwingen, zu verkünden, ab wann er unrechtmäßig in der Psychiatrie gesessen habe. Wie Mollaths Anwalt Gerhard Strate der Nachrichtenagentur dpa sagte, hat er beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe Beschwerde eingereicht. Hintergrund ist ein Beschluss des OLG Bamberg aus dem Jahr 2011, nach dem Mollath weiter in der Psychiatrie bleiben musste. Das BVerfG hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass dadurch Mollaths Grundrecht auf Freiheit verletzt worden war.
"Das OLG Bamberg war nach dem unmissverständlichen Tenor aus Karlsruhe zu einer erneuten Entscheidung aufgerufen worden, ist dem aber bislang nicht nachgekommen", betonte Strate. Dies stelle eine Missachtung einer vom BVerfG getroffenen Entscheidung dar und verstoße damit gegen das Grundgesetz.
Gerichtssprecher Franz Truppei entgegnete: "Herr Mollath wurde 2013 aus der Psychiatrie entlassen, damit ist das Ergebnis bereits herbeigeführt." Der Strafsenat sehe die Sache deswegen als erledigt an.
Mollath war 2006 auf gerichtliche Anordnung hin in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seine Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte einer Bank hingewiesen habe. Strate betonte, für seinen Mandanten sei es wichtig zu wissen, von welchem Tag an genau er sich zu Unrecht in der Psychiatrie befunden habe. "Das ist auch für eine Entschädigungs-Regelung relevant."
In der nun von Mollath angestrengten Verfassungsbeschwerde geht es allein um die damalige Anordnung des OLG Bamberg, Mollath weiterhin in der Psychatrie unterzubringen. Das eigentliche Strafverfahren gegen Mollath wird auf Anordnung des OLG Nürnberg ab Juli vor dem LG Regensburg neu aufgerollt.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Gustl Mollath: . In: Legal Tribune Online, 28.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11811 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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