Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) hat massive Zweifel an der jahrelangen unfreiwilligen Unterbringung Gustl Mollaths in der Psychiatrie geäußert. In einem Interview kündigte sie an, sich vor dem BVerfG für eine Freilassung des Nürnbergers einzusetzen.
"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist", sagte Merk in der Dienstagsausgabe der Augsburger Allgemeinen.
Diese Bewertung könne sie nun auch öffentlich äußern. Die Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) mache es ihr möglich, sich gegenüber einem Gericht zu äußern, das mit dem Fall Mollath befasst ist. Zuvor habe sie die Unabhängigkeit der Justiz zu respektieren gehabt. Das Karlsruher Gericht hatte beim bayerischen Justizministerium eine Stellungnahme angefordert.
Der Freiburger Anwalt Michael Kleine-Cosack hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht und dies mit der mangelnden Verhältnismäßigkeit der Unterbringung des 56 Jahre alten Nürnbergers begründet. Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine Frau misshandelt und Autoreifen aufgestochen haben. Mollath sieht sich dagegen als Opfer eines Komplotts seiner früheren Ehefrau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte in Millionenhöhe hingewiesen habe.
dpa/asc/LTO-Redaktion
Bayerische Justizministerin: . In: Legal Tribune Online, 02.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9056 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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