Das LG Krefeld hatte den Angeklagten wegen Mordes an dem zehnjährigen Mirco zu lebenslanger Haft verurteilt. Die hiergegen eingelegte Revision des 46-Jährigen hat der dritte Strafsenat des BGH mit am Mittwoch bekannt gewordenen Beschluss als unbegründet verworfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) schloss damit den Fall Mirco ab (Beschl. v. 27.03.2012, Az. 3 StR 38/12). Das Landgericht (LG) Krefeld hatte den Angeklagten wegen Mordes und anderer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem stellten die Richter die besondere Schwere seiner Schuld fest.
Nach den Feststellungen des LG bemächtigte sich der Mann am Abend des 03. September 2010 auf offener Straße des damals zehnjährigen Mirco und entführte ihn in ein Waldstück. Dort führte er sexualbezogene Handlungen an dem Kind aus. Im Anschluss erdrosselte er den Jungen mit einer Schnur, um die Aufdeckung seiner vorherigen Taten zu verhindern.
Durch den Beschluss des BGH ist das angefochtene Urteil nun rechtskräftig.
una/LTO-Redaktion
BGH zum Fall Mirco: . In: Legal Tribune Online, 12.04.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5983 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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