Wegen Lockerung der Hassrede-Regeln: Russ­land will Face­book-Kon­zern Meta ver­bieten

11.03.2022

Um Aufrufe zur Gewalt gegen russische Truppen zuzulassen, lässt der Facebook-Konzern Meta teilweise Äußerungen zu, die ansonsten eigentlich gegen die Hassrede-Regeln verstoßen. Deshalb will Russland Meta jetzt verbieten.

Russlands Generalstaatsanwaltschaft will den Facebook-Konzern Meta als "extremistische Organisation" verbieten lassen. Ein entsprechender Antrag sei beim Gericht eingereicht worden, teilte die Behörde am Freitag mit. Hintergrund ist eine Entscheidung des US-Konzerns, zu dem auch Dienste wie Instagram und WhatsApp gehören, Aufrufe zur Gewalt gegen russische Truppen in der Ukraine zuzulassen.

Facebook selbst ist in Russland bereits seit Tagen nicht mehr aufrufbar. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte Russlands Medienaufsicht Roskomnadsor nun zudem auf, den Zugang zu Instagram einzuschränken - und kündigte die Löschung ihres eigenen Instagram-Accounts an. Auch Moskaus Bürgermeister Sergej Sobjanin zog sich von Instagram zurück.

Menschen in Russland befürchteten, dass nun auch WhatsApp blockiert werden könnte. Einige verlegten prompt etwa ihre Familien-Chats in andere Messenger-Dienste wie Telegram. Die Staatsagentur Ria Nowosti meldete hingegen unter Berufung auf eine Quelle in den Strafverfolgungsbehörden, WhatsApp solle nicht beschränkt werden. Der stellvertretende Vorsitzende des Duma-Ausschusses für Informationspolitik, Sergej Bojarski, wiederum meinte: "Irgendetwas sagt mir, dass in naher Zukunft alle Meta-Dienste auf dem Gebiet der Russischen Föderation blockiert werden."

Meta hatte in der Nacht zum Freitag seine Regel-Lockerungen bekannt gegeben. Als Beispiel für eine Ausnahme bei Äußerungen, die normalerweise gegen Richtlinien verstoßen hätten, nannte ein Facebook-Sprecher den Satz "Tod den russischen Eindringlingen". "Wir werden weiterhin keine glaubwürdigen Aufrufe zur Gewalt gegen russische Zivilisten erlauben", schrieb er zugleich bei Twitter. In Moskau sorgte die Meta-Entscheidung für große Empörung.

dpa/jb/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen Lockerung der Hassrede-Regeln: . In: Legal Tribune Online, 11.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47808 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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