Bereits im missglückten Vergabeverfahren zur Beschaffung von Schutzmasken hat das BMG viel Geld an die Wirtschaftsprüfer von EY gezahlt. Deren Kollegen von EY Law sollen den Karren aus dem Dreck ziehen. Das BMG lässt sich das einiges kosten.
Die Kosten für das ohnehin schon sehr teure Beschaffungsschlamassel um Atemschutzmasken im Corona-Frühjahr 2020 steigen weiter. Wie die Bild zuerst berichtet, hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) im Zusammenhang mit dem umstrittenen Open-House-Vergabeverfahren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 insgesamt rund 42 Millionen Euro an die Kanzlei EY Law gezahlt.
Das BMG hatte im März 2020 Corona-Schutzausrüstung unter anderem über ein sogenanntes Open-House-Verfahren beschafft. Dabei hat jedes Unternehmen, das die vom Ministerium vorgegebenen Vertragsbedingungen erfüllen kann, einen Anspruch auf Vertragsschluss. Konkret bedeutete das unter anderem, dass Unternehmen mindestens 25.000 Masken zu einem Preis von 4,50 Euro netto für FFP-2-Masken und 60 Cent für OP-Masken liefern sollten.
Der Verfahren lief allerdings gehörig schief. Viel mehr Hersteller waren in der Lage zu liefern, als vom BMG angenommen. In vielen Fällen verweigerte das BMG die Zahlung, obwohl die Masken pünktlich geliefert wurden. Das führte zu einer Klagewelle, mit der sich das Landgericht (LG) Bonn beschäftigt.
Auch die Abwicklung der Beschaffung lief aus dem Ruder. Das Gesundheitsministerium suchte sich deshalb externe Hilfe. Ab dem 7. April unterstützt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young das Ministerium. Ein gutes Geschäft für die Berater von EY: Der Auftrag hatte ein Volumen von 9,5 Millionen Euro.
Aber nicht nur die Wirtschaftsprüfer, auch die Anwälte von EY Law haben das BMG einiges gekostet. "Mitgeteilt werden kann, dass sich die Zahlungen des Bundesministeriums für Gesundheit an die Ernst & Young Law GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft für das Jahr 2020 auf 10 522 927,12 Euro, für das Jahr 2021 auf 16 977 213,59 Euro sowie für das Jahr 2022 auf 14 984 731,14 Euro (Stand Ende November 2022) belaufen", so das BMG auf Anfrage von Bild.
Gegenüber Bild betonte das BMG, dass die Leistungen von EY Law nicht auf die Prozessführung in das Open-House-Verfahren betreffenden Gerichtsverfahren begrenzt seien. Es seien auch Leistungen erbracht worden, die verschiedene Beschaffungskanäle einschließlich des Open-House-Verfahrens und seiner Abwicklung beträfen.
acr/LTO-Redaktion
Masken-Beschaffung im Open-House-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50826 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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