Der Endlosstreit um den Goldhasen von Lindt geht weiter. In der heutigen Verhandlung vor dem I. Zivilsenat des BGH befanden die Bundesrichter erneut, dass das OLG zu wenig Tatsachenfeststellungen getroffen habe. Damit ist wiederum eine Zurückverweisung an das OLG Frankfurt a.M. wahrscheinlich, das nun zum dritten Mal über die Sache zu befinden hat.
Zwar beabsichtigt der Senat nicht, dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. als Berufungsgericht eine Richtung vorzugeben, in der es zu entscheiden habe. Aber der I. Zivilsenat war "mit dem Berufungsurteil nicht wirklich zufrieden", so sein Vorsitzender Joachim Bornkamm.
Seine Entscheidung wird der Senat abends oder am Freitag verkünden. Fest stehen dürfte aber schon jetzt, dass das OLG Frankfurt sich zum nunmehr dritten Mal mit dem mittlerweile schon legendär gewordenen Goldhasen-Fall zu befassen hat.
Dr. Alexander von Bossel, Markenrechtler in einer internationalen Sozietät, bezweifelte bereits vorab auf LTO.de, dass eine abschließende, alle offenen Fragen klärende Entscheidung des BGH den langwierigen Rechtsstreit zwischen der Firma Lindt und der bayerischen Confiserie um Herstellung und Vertrieb eines sitzenden Schokoladenhasen mit aufgemalter Schleife endgültig beenden würde.
Auf die Entscheidung des BGH darf man insbesondere aus markenrechtlicher Sicht sicherlich gespannt sein.
Mehr zum Streit um den Goldhasen auf LTO.de:
Markenrecht: Artenschutz für den Goldhasen?
Markenrecht: . In: Legal Tribune Online, 15.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/976 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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