Das Asylpaket II kann wohl bald im Bundestag beraten werden. Justizminister Maas und Innenminister de Maizière haben einen Kompromiss bei der umstrittenen Frage des Familiennachzugs gefunden.
Im Streit über den Familiennachzug im Asylpaket II haben Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) eine Einigung erzielt. Unter anderem soll in Härtefällen auch bei minderjährigen Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz ein Nachzug der Eltern möglich sein, wie das Justizressort am Donnerstag in Berlin mitteilte.
Die Koalitionsspitzen hatten sich Ende Januar - nach monatelangem Streit über Details - in einem zweiten Anlauf auf das Gesetzespaket verständigt. Vor gut einer Woche hatte das Kabinett die Pläne beschlossen. Darin ist unter anderem vorgesehen, für bestimmte Flüchtlingsgruppen den Familiennachzug für zwei Jahre auszusetzen. Gelten soll dies für Menschen mit "subsidiärem Schutz" - eine derzeit nur kleine Gruppe. Es handelt sich um jene, die sich nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können und auch keinen Schutzstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention genießen, aber dennoch wegen Gefahr für Leib und Leben vorläufig in Deutschland bleiben dürfen.
In einem früheren Entwurf für das Gesetzesvorhaben waren unbegleitete Minderjährige aus dieser Gruppe noch von einer Beschränkung beim Familiennachzug ausgenommen gewesen, damit ihre Eltern nach Deutschland nachziehen können. In der vom Kabinett beschlossenen Fassung tauchte diese Klausel aber nicht mehr auf. SPD-Chef Sigmar Gabriel hatte dies erst nach dem Kabinettsbeschluss festgestellt und Bedenken angemeldet - was wiederum für heftige Irritationen innerhalb der Koalition sorgte. Maas und de Maizière hatten nun den Auftrag, eine Lösung für den Streit zu finden.
Härtefälle können im Einzelfall geprüft werden
In ihrer Erklärung heißt es nun, die Koalition stehe hinter der Vereinbarung zum Asylpaket von Ende Januar. In dem vom Kabinett beschlossenen Paket sei klargestellt, dass die Aussetzung des Familiennachzugs die Aufnahme von Familienmitgliedern aus humanitären Gründen nach den §§ 22, 23 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen nicht ausschließe. Demnach könne nach § 22 S.1 AufenthG in begründeten Fällen bei dringenden humanitären Gründen (Härtefälle) eine Aufnahme der Eltern subsidiär geschützter Minderjähriger aus dem Ausland erfolgen.
Über das Vorliegen eines Härtefalls entscheidet das Auswärtige Amt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Inneren. Darüber hinaus sollen Familienangehörige von subsidiär Geschützten im Rahmen einer möglichen zukünftigen Kontingentaufnahme nach § 23 Abs. 2 AufenthG bevorrechtigt berücksichtigt werden.
"Wir haben eine vernünftige Lösung gefunden - ohne die Beschlüsse der Koalition zu ändern", erklärte Maas. "Für schutzbedürftige minderjährige Flüchtlinge ermöglichen wir humanitäre Entscheidungen. Besondere Härten können wir nach einer Prüfung des Einzelfalles vermeiden." Der Weg für die Beratungen des Asylpakets im Bundestag sei nun frei.
Auch de Maizière erklärte: "Einer zügigen Beratung im Parlament steht jetzt endlich nichts mehr im Wege." Das sei auch wichtig, weil das Paket deutlich mehr enthalte als die Regelung zum Familiennachzug.
dpa/acr/LTO-Redaktion
Kompromiss bei Asylpaket II: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18432 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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