Gesundheitliche Probleme nach Mobbing am Arbeitsplatz sind weder eine Berufskrankheit noch ein Arbeitsunfall. Dies entschieden die Darmstädter Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
Es gebe keine Berufsgruppe, die stärker als andere unter Mobbing leiden könne. Da sich zudem zeitlich nicht ein bestimmtes Ereignis eingrenzen lasse, scheide auch ein Arbeitsunfall aus, so das hessische Landessozialgericht (LSG, Beschl. v. 23.10.2012, Az. L 3 U 199/11).
Im konkreten Fall hatte sich eine Frau aus dem Landkreis Fulda aufgrund von Gerüchten am Arbeitsplatz gemobbt gefühlt und psychische Probleme darauf zurückgeführt. Sie beantragte bei der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Die Unfallkasse Hessen lehnte den Antrag ebenso wie das LSG ab. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
Hessisches LSG: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7816 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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