Der Ticketverkäufer Eventim darf für selbstausgedruckte Tickets pauschal keine 2,50 Euro Servicegebühr verlangen. Gleichzeitig erklärte das LG Bremen auch den 29,90 Euro teuren Premiumversand des Ticketverkäufers für unzulässig.
Eine pauschal erhobene Servicegebühr für selbstausgedruckte Tickets ist unzulässig. Das entschied jetzt das Landgericht (LG) Bremen, wie ein Sprecher am Donnerstag bestätigte.
Das beklagte Unternehmen Eventim kündigte an, gegen die Entscheidung des LG vorzugehen. "Wir halten das Urteil für grob falsch und werden dagegen in Berufung gehen", erklärte ein Unternehmenssprecher in Bremen.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte gegen die Gebühr geklagt. Wenn Kunden die Tickets nach dem Kauf im Internet an ihrem Computer ausdruckten, würden dem Verkäufer keine Material- oder Portokosten entstehen, begründeten die Verbraucherschützer. Das sah auch das LG so und gab dem klagenden Verband Recht.
Zu dem 29,90 Euro teuren Premiumversand erklärte die Verbraucherzentrale, Eventim habe beim Vorverkauf zur AC/DC-Welttournee 2015 Käufer verärgert, weil Tickets per Post nur über diese Versandart zu kaufen waren. Auch diese Vorgehensweise ist nach Ansicht der Richter unzulässig.
dpa/nas/LTO-Redaktion
LG Bremen zu Online-Ticketkauf: . In: Legal Tribune Online, 01.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20456 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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