Nach der Insolvenz im Jahr 2013 findet nun auch der Strafprozess um den Windpark-Projektentwickler Windreich ein Ende. Von den ursprünglich acht Angeklagten ist nur einer übrig geblieben. Den hat das LG Stuttgart nun verurteilt.
Im Strafprozess um die Insolvenz des Windpark-Entwicklers Windreich ist Unternehmensgründer Willi Balz zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht (LG) Stuttgart sah es bei seinem Urteilsspruch am Mittwoch als erwiesen an, dass Balz sich unter anderem der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung, des Betrugs, der Untreue, der veruntreuenden Unterschlagung und des Insiderhandels schuldigt gemacht hat (Urt. v. 02.12.2020 Az. 16 KLs 151 Js 103489/12). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Beim Strafmaß blieb das Gericht nur geringfügig unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Balz fünf Jahre und drei Monate Haft beantragt hatte. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer hingegen Freispruch für den 60-jährigen Angeklagten gefordert. Balz sah sich selbst als Opfer einer Verschwörung von Gegnern der Energiewende.
Das Unternehmen Windreich mit Sitz in Wolfschlugen im Kreis Esslingen hatte sich auf Windkraftanlagen an Land und auf hoher See spezialisiert und im September 2013 Insolvenz angemeldet. Fast sechs Jahre nach der Insolvenz kam der Fall 2019 dann vor das LG. In einer 500 Seiten dicken Anklageschrift hatte die Staatsanwaltschaft dem Firmengründer Insolvenzverschleppung, Betrug, unrichtige Darstellung, Gläubigerbegünstigung, Insiderhandel, Unterschlagung, vorsätzlichen Bankrott und Untreue vorgeworfen. Das Gericht schloss sich nun der Sichtweise der Anklage an, dass die Unternehmensgruppe schon sehr viel früher zahlungsunfähig gewesen sei als angegeben.
Ursprünglich waren acht Personen in dem Prozess angeklagt, darunter auch der einstige baden-württembergische FDP-Wirtschaftsminister Walter Döring. Gegen sieben von ihnen wurde das im August 2019 begonnene Verfahren im Laufe der Zeit eingestellt. Übrig blieb nur Balz, der einst als Pionier für Windkraftanlagen zur Stromerzeugung auf dem Meer galt.
dpa/vrb/LTO-Redaktion
Insolventer Projektentwickler: . In: Legal Tribune Online, 02.12.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43602 (abgerufen am: 07.11.2024 )
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