Autogramme von Baschar al-Assad sind wohl eine Rarität. Der ungewöhnliche Autogrammwunsch eines Mannes landete nun sogar vor Gericht. Wegen der Veröffentlichung seiner Mails auf Google im Rahmen der Wikileaks-Enthüllungen einigte er sich vor dem LG Siegen mit dem Konzern darauf, dass die Suchmaschine die Autogrammwunsch-Mails von seinen Ergebnisseiten löscht.
Mit einem Autogrammwunsch an den syrischen Machthaber Baschar al-Assad hat ein 27-jähriger Mann aus dem Siegerland ungewollte Aufmerksamkeit erzielt. Weil die Enthüllungsplattform Wikileaks seine Mails nach Damaskus zusammen mit mehreren Hunderttausend anderen syrischen Dokumenten ins Internet gestellt hatte, spuckt Google bei Suchanfragen mit dem Namen des 27-Jährigen auch Links zu seinen Autogrammwünschen aus. Am Montag erreichte er vor dem Landgericht (LG) Siegen, dass der Internetkonzern die verfänglichen Treffer von seinen Ergebnisseiten löscht.
In den Mails an verschiedene Vertreter der syrischen Regierung hatte der Autogrammsammler vor einigen Jahren geschrieben, als Student interessiere er sich sehr für Geschichte und die Weltpolitik. Seine Autogrammsammlung enthalte bereits viele signierte Fotos und Karten von Persönlichkeiten aus aller Welt. Er habe den großen Wunsch, auch ein Autogramm von Assad in seine Sammlung einfügen zu können. Trotz mehrerer Rückfragen und Antworten hat der 27-Jährige das Autogramm nie bekommen.
Dafür fand er seine Mails später im Internet. Das wollte der Hilchenbacher nicht hinnehmen und zog vor Gericht. Zunächst hatte Google geltend gemacht, die Ergebnisse nicht löschen zu können. Eine Haltung, die Richter Dirk Kienitz nicht gefiel. In Vorgesprächen drohte er an, notfalls Google den Suchalgorithmus offenlegen zu lassen. Beim Gütetermin verwies der Richter zudem auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum "Recht auf Vergessen".
Die beiden aus Hamburg angereisten Vertreter von Google-Deutschland bezeichneten den Fall des Hilchenbachers als "schwierigen Grenzfall", stimmten dem vorgeschlagenen Vergleich aber zu. Die betreffenden Suchergebnisse sollen nicht mehr angezeigt werden. Dafür verzichtete der Kläger auf die Forderung, Google müsse automatisch reagieren, wenn seine Autogramm-Mails erneut auf anderen Internet-Seiten auftauchen. Der Hilchenbacher muss in diesem Fall erneut zunächst einen weiteren Löschungsantrag bei Google stellen.
"Da werden wir uns wohl auf ein Hase-und-Igel-Spiel einlassen müssen", sagte sein Anwalt. Innerhalb der kommenden 14 Tage muss noch die Google-Zentrale aus den USA dem Vergleich zustimmen, der das Verfahren vorläufig beendete.
dpa/avp/LTO-Redaktion
Vergleich vor dem LG Siegen: . In: Legal Tribune Online, 21.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15297 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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