Auf ein Neues: Nun beschäftigt sich das LG Regensburg mit der Holocaust-Leugnung des umstrittenen Bischofs Williamson. Der 71-Jährige muss sich wegen Volksverhetzung verantworten. Wie schon im ersten Prozess blieb er dem Verfahren zunächst fern.
Der Prozess wegen Volksverhetzung gegen den britischen Bischof und Holocaust-Leugner Richard Williamson wird seit Montag vor dem Regensburger Landgericht (LG) neu aufgerollt. Der Bischof der umstrittenen Piusbruderschaft hatte in einem Interview den Massenmord an sechs Millionen Juden durch die Nazis abgestritten. Das Amtsgericht (AG) Regensburg verurteilte den 71-Jährigen dafür zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro. Dagegen legten die Staatsanwaltschaft und Williamson Berufung ein.
Die Regensburger Justiz sieht sich als zuständig an, weil das Interview im Pius-Priesterseminar im nahen Zaitzkofen aufgezeichnet worden war. Noch vor Beginn der Berufungsverhandlung zweifelten die Verteidiger Williamsons jedoch die Zuständigkeit des Gerichts an. Im Prozess könne es nicht um inhaltliche Fragen gehen, sondern um die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit. Das Interview eines schwedischen Senders mit einem britischen Staatsangehörigen sei schließlich nicht zur öffentlichen Ausstrahlung in Deutschland bestimmt gewesen.
dpa/age/LTO-Redaktion
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LG Regensburg: . In: Legal Tribune Online, 04.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3655 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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