LG Offenburg zu Promi-News: Joa­chim Löw siegt im Streit um Gegen­dar­stel­lung

21.07.2017

Das LG Offenburg hat entschieden, dass der Burda-Verlag eine Gegendarstellung zu den vorherigen Berichten über das Liebesleben von Bundestrainer Joachim Löw abdrucken muss. Das Medienhaus hatte geschrieben, Löw führe eine neue Beziehung.

Fußball-Bundestrainer Joachim Löw (57) hat im Streit um einen Medienbericht einen Erfolg erzielt. Das Landgericht (LG) Offenburg entschied am Freitag zugunsten Löws und verurteilte den Burda-Verlag zum Abdruck einer Gegendarstellung, wie ein Justizsprecher sagte (Urt. v. 21.07.2017, Az. 3 0 143/17).

Die bei Burda erscheinende Illustrierte Freizeit Revue hatte nach Angaben des Gerichts in einer Titelgeschichte Anfang Mai mit der Schlagzeile "Neues Glück! ...Alles über ihre Beziehung" über Löw und die Schauspielerin Dennenesch Zoudé berichtet. Löw bestreitet eine Beziehung zu Zoudé. Von dem Gericht in Offenburg hatte Löw im Zuge einer einstweiligen Anordnung bereits Ende Mai Recht bekommen, Burda hatte gegen diese Entscheidung jedoch Widerspruch eingelegt.

Der Verlag argumentierte, Löw und Zoudé würden sich nachweislich kennen. Deshalb stünden sie in einer Beziehung zueinander. Dies hieße nicht automatisch, dass sie auch ein Paar seien. Nach  allgemeinem  Verständnis   beschreibe   dieser   Begriff   nicht   nur   "sexuell-intime Beziehungen" oder  Partnerschaften  im  Sinne  einer  Liaison,  sondern  auch  freundschaftliche Beziehungen.

Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht: Das Blatt muss nun wie beantragt eine Gegendarstellung  auf der Titelseite abdrucken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es ist Berufung möglich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Offenburg zu Promi-News: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23559 (abgerufen am: 23.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen