Der TÜV-Rheinland haftet nicht für von ihm zertifizierte mangelhafte Brustimplantate. Dies entschied das LG Nürnberg-Fürth im Fall einer Frau, die Implantate aus billigem Bau-Silikon eingesetzt bekommen hatte. Die Frau hatte vom TÜV 40.000 Euro Entschädigung verlangt.
Im Skandal um gefährliche Brust-Implantate hat das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth die Schmerzensgeldklage einer betroffenen Frau abgewiesen. Ihr war ein Implantat der inzwischen insolventen französischen Firma Poly Implant Prothèse (PIP) aus billigem Industrie-Silikon eingesetzt worden. Das Implantat war zuvor vom TÜV-Rheinland zertifiziert worden.
Dies begründe jedoch keinen Haftungsanspruch der Frau gegenüber dem TÜV, urteilte das Gericht. Zwar habe der TÜV-Rheinland die Qualitätssicherung überprüfen sollen, er sei jedoch nicht verpflichtet gewesen, konkrete Implantate zu untersuchen oder unangekündigte Kontrollen vor Ort vorzunehmen. Ein Schmerzensgeldanspruch bestehe daher nicht (Urt. v. 25.09.2013, Az.11 O 3900/13).
PIP hatte jahrelang Brustimplantate mit billigem Industriesilikon verkauft. Als sich Hinweise auf erhöhte Reißanfälligkeit häuften, flog der Skandal auf. In Deutschland sind rund 5.000 Frauen betroffen. Vor dem LG Nürnberg-Fürth hatte bereits das LG Frankenthal eine Haftung des TÜV Rheinland abgelehnt.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
LG Nürnberg-Fürth zum Skandal um Brust-Implantate: . In: Legal Tribune Online, 07.10.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9749 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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