LG Neubrandenburg: Bet­reiber müssen "Thor Steinar"-Laden räumen

09.03.2020

In bester Lage eröffnete 2019 in Neubrandenburg ein Geschäft mit der bei Rechtsextremen beliebten Marke "Thor Steinar". Die Vermieterin will davon nichts gewusst haben, sie klagte auf Räumung - und bekam jetzt Recht.

Die Betreiber eines "Thor Steinar"-Ladens müssen ihr Geschäft im Zentrum von Neubrandenburg räumen. Das hat das Landgericht (LG) Neubrandenburg am Montag entschieden. Es gab der Klage der Vermieterin gegen die Geschäftsbetreiber statt, die im Januar 2019 den Laden eröffnet hatten. Seither gab es oft Proteste von Mitgliedern linker Gruppierungen. Die Modemarke "Thor Steinar" gilt vor allem in der rechtsextremen Szene als beliebt.

Die Vermieterin hatte im Juni 2019 gegen die Ladenbetreiber geklagt, weil sie sich über die Verkaufsabsichten vor allem in Bezug auf die Marke "Thor Steinar" "arglistig getäuscht" sah. Der Streitwert in dem Verfahren wurde auf rund 11.500 Euro - orientiert an der monatlichen Ladenmiete - festgelegt. Es habe aber keine Zahlungsrückstände gegeben, sagte der Richter der 3. Zivilkammer.

Bei den von Polizei begleiteten Protestaktionen blieb es fast immer friedlich, nur im Januar 2020 wurden mit Farbe gefüllte Gläser nachts gegen Schaufenster und Fassade des Geschäftes geworfen. Durch die "Farbbomben" entstand ein geschätzter Schaden von mehreren Tausend Euro. Der Vorfall blieb unaufgeklärt.

Um Läden mit dieser Bekleidungsmarke gab es immer wieder Streit, unter anderem in Rostock, Hannover und Berlin. Die Entscheidung des Landgerichts sei noch nicht rechtskräftig, erläuterte der Richter.

Beide Seiten hätten nach der Zustellung des schriftlichen Urteils einen Monat Zeit, um über eine Berufung beim Oberlandesgericht zu entscheiden. Es wäre nicht das erste Mal, dass das Rostocker Oberlandesgericht sich mit dem Fall befassen müsste. Nach der Klageerhebung hatten die Ladenbetreiber einen Antrag auf Befangenheit gegen den Richter gestellt - diesen wies das Oberlandesgericht aber zurück.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

LG Neubrandenburg: . In: Legal Tribune Online, 09.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40711 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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