Im Dauerstreit zwischen Atze Schröder und Fritz Wepper hat das LG München die Schmerzensgeldklage des Schauspielers abgewiesen und damit der Kunstfreiheit Vorrang gegenüber dem Persönlichkeitsrecht des Schauspielers eingräumt. Dies geht aus einem am Donnerstag bekannt gegebenen Urteil hervor.
Der Schauspieler Wepper fühlte sich beleidigt. In seinem Bühnenprogramm Schmerzfrei hatte sich Atze Schröder über Weppers frühere Beziehung zu der wesentlich jüngeren Susanne Kellermann lustig gemacht. Wepper und seine Anwälte forderten deshalb 25.000 Euro Schmerzensgeld. Vor dem Landgericht (LG) München konnte der Schauspieler sich damit allerdings nicht durchsetzen (Urt. v. 24.04.2013, Az. 9 O 27677/12). Die Gründe des Urteils liegen noch nicht vor, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
"Es streiten zwei Grundrechte", sagte Richter Peter Lemmers während der Verhandlung am Vortag: Kunstfreiheit gegen Persönlichkeitsrecht. Er könne zwar nachvollziehen, dass sich der Schauspieler von Schröders Äußerungen verletzt fühle, sagte er. Allerdings seien alle Textpassagen in Schröders Programm "erkennbar satirisch gemeint". Auch Schröders Verteidiger beriefen sich auf die Freiheit der Satire. Weppers Anwalt Norman Synek hatte dagegen bereits am Mittwoch angekündigt, im Falle einer Niederlage vor Gericht in Berufung gehen zu wollen.
Neben der Schmerzensgeldklage hatte Wepper auch versucht, eine einstweilige Verfügung gegen Schröder zur erwirken. Damit sollte der Comedian gezwungen werden, bestimmte Behauptungen zu unterlassen. Wepper konnte sich aber nicht in allen strittigen Fragen durchsetzen. Zwar darf Schröder Reaktionen seines Publikums auf Äußerungen über den Schauspieler nicht mehr wiederholen. Wepper muss sich nach dem gerichtlichen Beschluss aber weiterhin die Behauptung gefallen lassen, der Schauspieler selbst habe die Beziehung mit Kellermann in die Öffentlichkeit gebracht.
dpa/age/LTO-Redaktion
LG München zur Kunstfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 25.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8605 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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