Fußball-Torhüter Tim Wiese muss kein Schmerzensgeld an den früheren Nationalkeeper Jens Lehmann zahlen. Seine Aussage sei zwar nicht rechtswidrig, allerdings auch nicht nachahmenswert gewesen. Dies entschied das LG München II am Donnerstag.
Das Landgericht (LG) München II wies Lehmanns Klage auf Zahlung von 20.000 Euro ab, da eine rechtswidrige Persönlichkeitsverletzung nicht vorliege (Urt. v. 25.08.2011). Lehmann hatte die Leistung des Bremer Tormanns Wiese im Champions-League-Spiel von Werder Bremen gegen Tottenham Hotspur (2:2) am 14. September 2010 im Fernsehen kritisiert. Darauf hatte Wiese in einem Interview geäußert, Lehmann solle sich einweisen lassen, "am besten in die Geschlossene".
Diese Wortwahl ist nach Auffassung des Gerichts "nicht nachahmenswert", aber auch keine reine Schmähkritik und damit noch nicht rechtswidrig. Der Vorsitzende Richter bedauerte zudem, dass der verbale Schlagabtausch zwischen Sportlern vor Gericht fortgesetzt worden sei, und die Parteien sich nicht auf den gerichtlichen Vergleichsvorschlag eingelassen hatten. Demnach sollte Wiese Lehmanns Anwaltskosten übernehmen und seine Äußerung nicht wiederholen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
dpa/eso/LTO-Redaktion
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LG München II: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4117 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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