Der Strafprozess gegen den ehemaligen Deutsche-Bank-Chef Rolf Breuer wird gegen die Zahlung von 350.000 Euro eingestellt. Dies sei die "vernünftigste Lösung", sagte der Vorsitzende Richter am LG München I am Montag.
Die Summe muss demnach bis spätestens 30. Januar 2012 gezahlt werden. 250.000 Euro gehen an die Staatskasse, 100.000 Euro an diverse soziale Einrichtungen.
Anton Winkler, Richter am Landgericht (LG) München I, hatte die Einstellung am vergangenen Mittwoch angeregt. Er reagierte damit auf eine Reihe von Zeugenaussagen, die zumindest Zweifel an der Auffassung der Staatsanwaltschaft schürten, Breuer habe in einem Zivilprozess gelogen.
Konkret geht es um eines der vielen Zivilverfahren, die der im Sommer verstorbene Medienunternehmer Leo Kirch nach der Pleite seines Konzerns gegen Breuer und die Deutsche Bank anstrengte. Breuer hatte damals ausgesagt, er habe Informationen über Kirchs finanzielle Lage lediglich den Medien entnommen. Das hält die Staatsanwaltschaft für unwahr.
Ein Strafprozess kann mit Zustimmung aller Beteiligten gegen Auflagen eingestellt werden. Dies ist im § 153a der Strafprozessordnung geregelt.
dpa/age/LTO-Redaktion
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LG München I: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5130 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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